Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachstehend "AGB" genannt) gelten für alle im Rahmen der Personalvermittlung abgeschlossenen Verträge zwischen der move it! GmbH (nachfolgend „Agentur“) und dem Auftraggeber.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende AGB des Auftraggebers, die von der Agentur nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind für die Agentur unverbindlich, auch wenn der Verwendung anderer AGB nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, außer diesen wurde schriftlich zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
Durch die Auftragserteilung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande, welcher keiner Unterzeichnung bedarf. Der Vertragsabschluss bedarf zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündlich erteilte Aufträge sind nur verbindlich, wenn sie durch die move it! GmbH schriftlich bestätigt werden. Ein Vertragsschluss ist erst mit voller Geschäftsfähigkeit rechtswirksam.
Die Agentur wird sich nach Auftragserteilung, unabhängig, ob dieser mündlich, telefonisch, schriftlich, oder über das Internet erteilt wurde, um geeignete Arbeitskräfte bemühen und dem Auftraggeber zeitnah adäquate Bewerber vorschlagen. Hierzu werden die Auftragsrelevanten Kontaktdaten der beiden Parteien durch uns per E-Mail ausgetauscht um den Kontakt zwischen Hilfskraft und Arbeitgeber herzustellen.
Die Auswahl der Arbeitskräfte erfolgt nach dem Ermessen der move it! GmbH. Grundsätzlich erfolgt die Auswahl aus dem Bewerberpool, wir sind jedoch bei der Suche nach Personal nicht beschränkt und weiterhin dazu berechtigt, Jobangebote ohne persönliche Angaben des Auftraggebers auf unseren eigenen sowie Partnerwebseiten bekannt zu machen.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die durch move it! GmbH vermittelten Personen weder Angestellte noch freie Mitarbeiter der move it! GmbH sind. Die Vereinbarung über die auszuführenden Tätigkeiten und der Vergütung kommt daher nur zwischen der vermittelten Hilfskraft und dem Auftraggeber zustande, nicht jedoch mit der move it! GmbH.
Weiterhin gilt, dass die move it! GmbH keinerlei Kosten für anfallende Fahrtkosten übernimmt, auch nicht, wenn diese im Rahmen eines eventuell geführten Vorstellungsgespräches anfallen.
Tritt ein Auftraggeber nach der Auftragserteilung von dieser zurück, kann die move it! GmbH anstelle der Vermittlungsgebühr eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % der ansonsten zu fakturierenden Vermittlungsgebühr in Rechnung stellen. Dies gilt nicht in den Fällen, bei denen es der Agentur nicht möglich war geeignetes Personal zu vermitteln, der Grund für den Rücktritt von der Auftragserteilung nicht auf Seiten des Auftraggebers liegt.
Angebote der move it! GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich. Die move it! GmbH kann den Vertragsabschluss von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
3 a)
Die Leistungspflichten der move it! GmbH ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produkts.
3 b)
Die move it! GmbH ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder die move it! GmbH aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist.
3 c)
Stellt die move it! GmbH Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Die move it! GmbH ist berechtigt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb angemessener Frist einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In einem solchen Fall wird die move it! GmbH den Kunden rechtzeitig informieren.
Die move it! GmbH handelt nach besten Wissen und Gewissen. Ansprüche wegen Schlechtleistung können nur gegenüber der/den vermittelten Person(en), nicht jedoch gegenüber der Agentur geltend gemacht werden, da eine Tätigkeits-Vereinbarung nur zwischen Auftraggeber und der/den vermittelten Person(en) zustande kommt.
Die move it! GmbH haftet grundsätzlich nicht für Umstände oder Schäden, die der Bewerber in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht. Es wird keine Gewährleistung übernommen, insbesondere wird keine Gewährleistung für die Arbeitsqualität, die Arbeitsweise und Belastbarkeit des vermittelten Bewerbers oder dessen persönliche Zuverlässigkeit übernommen. Regress- und sonstige Ersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
Auch übernimmt die Agentur keine Haftung für die vermittelte Person. Die Überprüfung der durch den/die Kandidaten gemachten Angaben obliegt allein dem Auftraggeber. Dies gilt auch für die Überprüfung des Vorliegens einer Arbeitserlaubnis bei Beschäftigung von ausländischen Personen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für ordnungsgemäße Anmeldung der vermittelten Personen, sowie für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Unwahre bzw. unvollständige Angaben seitens der vermittelten Arbeitskräfte sowie seitens der Auftraggeber gegenüber der Agentur schließen eine Haftung der move it! GmbH aus. Die Überprüfung der von der Arbeitskraft gemachten Angaben obliegt allein den Auftraggebern.
Die Haftung der move it! GmbH, egal aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Ausnahmen sind hier Schäden, die durch die move it! GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die maximale Haftungsgrenze für die Agentur beläuft sich auf die Höhe der anfallenden Vermittlungsgebühren.
Mit Abschluss eines Arbeits-/Dienstleistungsvertrages zwischen einem von der move it! GmbH vermittelten Bewerber und dem Auftraggeber wird für diesen abgeschlossenen Vermittlungsauftrag ein Honorar berechnet.
Sämtliche Vermittlungsgebühren gelten als Brutto-Preise, das bedeutet, dass die jeweilige in der Preisliste angegebene Vermittlungsgebühr den zu zahlenden Endpreis, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, darstellt. Die genauen Vermittlungstarife können der Preisliste entnommen werden.
Eine Vermittlung gilt als erfolgreich, sobald die move it! GmbH die Kontaktdaten einer oder mehrerer Umzugshelfer an den Auftraggeber per E-Mail oder telefonisch übermittelt hat, und die vermittelten Umzugshelfer den Einsatz bei dem Auftraggeber oder der move it! GmbH telefonisch oder per E-Mail bestätigt haben.
Rechnungen werden ausschließlich per E-Mail versendet. Eine Zustellung per Post erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Auftragnehmers und wird mit 1,99 EUR brutto berechnet.
Die fakturierten Beträge sind 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, sofern diese nicht rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die move it! GmbH über den Betrag verfügen kann.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt eine Mahngebühr zu erheben. Diese beträgt 2,50 EUR brutto für die erste Mahnung, 5,00 EUR brutto für die zweite Mahnung und 7,50 EUR brutto für die dritte Mahnung, die zu dem fälligen Rechnungsbetrag addiert werden.
Weiterhin ist die move it! GmbH berechtigt, dem Auftragsgeber ab dem ersten Verzugstag Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen sowie weitere Kosten, die mit der Geltendmachung des ausstehenden Rechnungsbetrages (z. B. Verwaltungs-, Bearbeitungskosten) entstehen, in Rechnung zu stellen. Dem Kunden ist demgegenüber der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Zinsschaden entstanden ist.
Die move it! GmbH verpflichtet sich, dem Auftraggeber nur solche Hilfskräfte zu vermittelten, die weitestgehend den Auftragsanforderungen entsprechen. Diese werden in eigener Verantwortlichkeit ausgewählt.
Sollte die Agentur in begründeten Fällen den Austausch von Mitarbeitern für erforderlich halten, so teilt sie dies dem Auftraggeber rechtzeitig mit und sorgt dafür, dass ein reibungsloser Übergang gewährleistet ist.
Erweist sich eine vermittelte Hilfskraft der Agentur als ungeeignet, hat der Auftraggeber die Agentur unverzüglich darüber zu unterrichten, damit im beiderseitigen Interesse umgehend eine andere, geeignete Hilfskraft bestimmt werden kann.
Die move it! GmbH und die für sie tätigen Personen, sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, soweit die Agentur nicht zur Weitergabe solcher Informationen befugt ist.
Die Agentur ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung zu verarbeiten und zu speichern.
Die Agentur verpflichtet sich, jeden Vermittlungsauftrag und den in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen Informationen unter Wahrung vollkommener Vertraulichkeit durchzuführen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem vermittelten Personal, einen Lohn innerhalb des von der Agentur vorgegebenen Rahmens pro geleistete Arbeitsstunde (ggf. zuzüglich Mehrwertsteuer) zu zahlen. Mit Annahme dieser Vereinbarung und Ausführung der oben näher beschriebenen Aufgaben durch das vermittelte Personal, verpflichtet er sich, dieses spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ausführung der bestellten Aufgaben an die vermittelten Personen zu zahlen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Erhalt der Kontaktdaten der/des Umzugshelfer/s, den/die vermittelten Umzugshelfer eigenständig zu kontaktieren, sollte/n der/die Umzugshelfer den Auftraggeber nicht in angemessener Zeit telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
Bei erfolgreicher Vermittlung verpflichtet er sich, eine Vermittlungsgebühr entsprechend der Tariftabelle an die Agentur zu zahlen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der move it! GmbH eine möglichst detaillierte Beschreibung des zu erledigenden Umzugsauftrages und des dafür erforderlichen Anforderungsprofils zu liefern. Er verpflichtet sich, unverzüglich über Änderungen der Kontaktdaten sowie der sonstigen, für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zu unterrichten.
Geschäftskunden benennen der move it! GmbH bei Beginn der Zusammenarbeit einen Mitarbeiter, der befugt ist, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Auftraggebers abzugeben. Benennt der Auftraggeber der Agentur keinen Mitarbeiter, so gilt im Verhältnis zur Agentur jeder Mitarbeiter des Auftraggebers als dessen Vertretung bevollmächtigt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserledigung Auskunft zu erteilen, welche der vermittelten Umzugshelfer eingesetzt wurden. Erfolgt diese Auskunft nicht, wird die Rechnung über die Vermittlungsgebühr durch die move it! GmbH ohne weitere Rücksprache fakturiert. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Informationen bei der move it! GmbH ankommen.
Im Rahmen seiner gesetzlichen Fürsorgeverpflichtung wird der Auftraggeber geeignete vorbeugende Maßnahmen treffen, die den Bewerber hinsichtlich seiner Einsatzbeschäftigung vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität schützen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur Auskunft zu erteilen, wenn ein von uns vermittelter Helfer den Auftrag nicht mehr wahrnehmen kann. Auch wird die Agentur durch den Auftraggeber unterrichtet, wenn Bewerber eigenständig eine Dritte, bei uns registrierte- oder nicht registrierte Person, mitbringt oder als Ersatz besorgt. In diesem Fall würde eine erneute Vermittlungsgebühr anfallen.
Nimmt der Auftraggeber das vermittelte Personal mehrfach in Anspruch, d. h. werden mehrere Tätigkeitsvereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber getroffen, so ist die Vermittlungsgebühr für jeden einzelnen Vertragsabschluss fällig. Diese Regelung findet jedoch bei langfristigen Aufträgen keine Anwendung.
Der Kunde verpflichtet sich, der move it! GmbH im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
Für Fahrzeuganmietungen über unseren Kooperationspartner SIXT übernimmt die move it! GmbH keine Verantwortung. Der geschlossene Vertrag kommt zwischen dem Auftraggeber und der Firma SIXT zustande. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma SIXT.
Gleiches gilt für die Einrichtung von Halteverbotszonen, Wohnungsendreinigungen sowie für Verkäufe von Umzugsmaterialien über die Kooperationspartner der move it! GmbH.
Das Aufgeben vorsätzlich falscher Aufträge mit falschen Auftragsangaben, die eine Vermittlung von Umzugspersonal nach sich ziehen, kann durch die move it! GmbH strafrechtlich verfolgt werden. Sämtliche Kosten des Verfahrens inkl. der Vermittlungsgebühr sowie des Honorars für die Umzugshelfer gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus den nachfolgend mit allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedeckten Verträgen ergebenden Streitigkeiten - auch für Scheck- und Wechselverfahren - ist ausschließlich Rostock.
Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt der Sitz von move it! GmbH als Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die move it! GmbH ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Agentur ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
Rostock, den 19.06.2015